Wir sind behördlich befugt Gutachten und Gütesiegel zu erstellen und zu publizieren.
Unsere Expertisen (Gutachten) und Gütesiegel sind rechtskräftig und können durch neue Erkenntnisse jederzeit geändert/aktualisiert werden. Diese Änderungen obliegen ausschließlich der Organschaft des Forschungsinstitutes der Heilkunde.
Wir recherchieren sehr sorgfältig und kommen eventuellen Richtigstellungen gerne nach, sofern die eingebrachten Dokumente von einer akkteditierten Stelle bestätigt sind. Für Anfechtungen verweisen wir auf eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. (entspricht nicht dem Schiedsgericht nach § 577 ff ZPO)
Warum stellt das Forschungsinstitut Gutachten aus?
Durch die Zertifizierungen und Gütesiegel wollen wir Endverbraucher davor schützen, dass sie irregeführt werden. Viele Produzenten und Händler täuschen den Endverbraucher um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Der Konsument fällt unwissend auf die falsche Aufmachung, wie auch billige Produktion herein. (z.B.: natürliche Inhaltstoffe werden bei der Produktion zerstört und dann wieder durch künstliche Inhaltstoffe ersetzt)
Ehrliche Produzenten haben diesbezüglich große Nachteile, da die Herstellung, dadurch oft viel teurer ist.
Wie kann ich bestehende Gutachten/Gütesiegel/Labortests abrufen?
Leider sind viele Daten durch die neue DSGVO so geschützt, dass diese nicht frei zugänglich sein dürfen. Hierfür fragen sie bitte direkt bei uns oder bei unseren Partner an.
Zertifizierungen / Gutachten / Gütesiegel ... Beispiel: Lebensmittel
- 100% naturbelassen: keine künstlichen Vitamine oder Mineralien, keine Zusatzstoffe bzw. Stablisatoren (zB Zitronensäure), unter 36 ℃ verarbeitet, kurze Verareitungszeit, natürliche Konservierung, kein Kunstdünger, keine Gentechnik, biologischer Ursprung, ungespritzt (keine Pestizide)
- Schonende Verarbeitung: Hochwertige Verarbeitung um die Inhaltstoffe des Produktes bestmöglich zu erhalten.
- Labortests: Es müssen Labortest vorliegen, welche BIO, Reinheit und Inhaltsstoffe bestätigen.
- Verkehrsfähig: Produkt muss über ein offizielles Verkehrsfähigkeitsgutachten verfügen.
- Studien über die Wirkung : es liegen offiziell anerkannte Studien über das Endprodukt vor. (keine Irreführung mit Studien über die Zutaten vor der Verarbeitung)
- Verpackung- Etikett - Werbung : Verpackung bzw. Etikett, wie auch die Werbung entsprechen dem EU-Gesetz und dürfen nicht irreführend sein.